Gesundheitskurse wie sie regelmäßig von Volkshochschulen, Fitnessstudios, Vereinen etc. angeboten werden und überwiegend der Prävention dienen, sind nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn sich gesetzliche Krankenkassen an der Maßnahme beteiligen oder als Präventionsprogramm bezuschussen.