Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.kvbw.de und die Beihilfe-App "Meine Beihilfe" (Android Version 0.10.0 & iOS Version 1.32.1).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Diese Webseite und diese mobile Anwendung (App) sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Folgende PDF-Dokumente auf der Webseite sind noch nicht barrierefrei gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO zugänglich:
Bereich | Dokument |
---|---|
Der KVBW | Kalender |
Der KVBW | Mediathek |
Die Beihilfe App „Meine Beihilfe“ ist im Hinblick auf Alternativtexte bestimmter Elemente, die Bedienung von Formularfeldern, Kontrastverhältnisse und die Tastaturbedienbarkeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Dies gilt auch für die zugehörige Supportseite https://www.meine-beihilfe.app/.
Im Wesentlichen sind Teile der Anforderungen 10, 11 und 12 der europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1 – 2021-03) nicht ausreichend erfüllt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webseite https://www.kvbw.de mit den Barrierefreiheitsanforderungen wurde am 07.10.2020 bzw. die der Beihilfe-App "Meine Beihilfe" am 04.12.2023 von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit) geprüft. Die Ergebnisse der jeweils überlassenen Prüfberichte wurden in die Erklärung zur Barrierefreiheit integriert.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.02.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Ludwig-Erhard-Allee 19
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 5985-0 (Montag bis Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr)
Auch über unser Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. Oder Sie schreiben eine Mail an zg40@kvbw.de.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite sowie die mobile Anwendung „Meine Beihilfe“ nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie uns mithilfe der in Ziffer 4 angegebenen Kontaktdaten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.