Die Organe
Organe des Kommunalen Versorgungsverbands sind der Verwaltungsrat und der Direktor.
Der Verwaltungsrat
Hauptorgan des Kommunalen Versorgungsverbands ist der Verwaltungsrat (VR) (105 KB). Er beschließt über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Direktor kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Verwaltungsrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und vierzehn weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg aus den Organen und den Beamten der Mitglieder des KVBW berufen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu berufen.
Der Verwaltungsrat wählt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter aus seiner Mitte. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren, längstens auf die Dauer ihres Hauptamts, berufen.
Für die Angelegenheiten der Zusatzversorgungskasse ist vom Verwaltungsrat des KVBW der Verwaltungsausschuss (VA) (102 KB) gebildet.
Der Direktor
Der Direktor ist Leiter der Verwaltung. Er vertritt den Kommunalen Versorgungsverband. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Direktor und der ständige allgemeine Stellvertreter des Direktors werden vom Verwaltungsrat bestellt.
Direktor Frank Reimold leitet seit 1. Dezember 2005 den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg.