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Leichte Sprache

Dies ist die Internet-Seite www.kvbw.de.

Die Seite ist vom
Kommunalen Versorgungs-Verband Baden-Württemberg.

Strichmännchen mit Laptop

Hier finden Sie Infos in Leichter Sprache.
Zum Beispiel:
Was wir machen.
Was Sie auf dieser Internet-Seite finden.
Wie Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Die Texte sind in männlicher Sprache geschrieben.
Wir meinen aber alle Menschen.

Alle Menschen sind dem
Kommunalen Versorgungs-Verband Baden-Württemberg gleich wichtig.

Wir schreiben das so:
Weil man die Texte so besser lesen kann.

Der K V B W

Der Kommunale Versorgungs-Verband Baden-Württemberg
hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Außerdem gibt es noch einen zweiten Sitz in Stuttgart.

Der Kommunale Versorgungs-Verband Baden-Württemberg
hat auch einen kurzen Namen: K V B W
 
Der K V B W übernimmt Aufgaben für das Land Baden-Württemberg.
 
Es gibt ein schweres Wort dafür:
Der K V B W ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
 
Zum K V B W gehören vier Bereiche:

  • die Beamten-Versorgung
  • die Beihilfe
  • der Kommunale Personal-Service
  • die Zusatz-Versorgungs-Kasse

Der Verwaltungs-Rat trifft alle Entscheidungen für den K V B W.
 
Manchmal entscheidet aber auch der Direktor.
Er ist der Leiter der Verwaltung.
Der Direktor ist Frank Reimold.

Für die Zusatz-Versorgungs-Kasse entscheidet
der Verwaltungs-Ausschuss.

Die Beamten-Versorgung

Das macht die Beamten-Versorgung.
 
Beamte sind Mitarbeiter vom Staat.
Sie bekommen ihren Arbeits-Lohn vom Staat.
 
In Baden-Württemberg gibt es viele tausend Beamte.
Manche Beamte arbeiten bei kommunalen Arbeit-Gebern.
 
Kommunale Arbeit-Geber sind zum Beispiel Städte
oder Gemeinden.
 
Beamte, die bei kommunalen Arbeit-Gebern arbeiten heißen:
Kommunal-Beamte.
 
Es gibt auch Beamte,
die ihren Arbeits-Lohn von der Kirche bekommen.
Diese Beamten heißen: Kirchen-Beamte.
 
Beamte werden alt.
Sie müssen dann nicht mehr arbeiten, um Geld zu bekommen.
Man sagt auch: Sie gehen dann in den Ruhe-Stand.
 
Wenn sie nicht mehr arbeiten,
dann bekommen sie auch keinen Arbeits-Lohn mehr.

Kirchen-Beamte und Kommunal-Beamte in Baden-Württemberg
bekommen dann Geld vom K V B W.

Das Geld heißt: Ruhe-Gehalt.
Ein Mensch, der Ruhe-Gehalt bekommt,
heißt: Versorgungs-Empfänger.

Auf der Internet-Seite der Beamten-Versorgung in schwerer Sprache finden Sie auch:

Geldscheine

Wann bekommen Beamte ein Ruhe-Gehalt.
Was muss der Arbeit-Geber machen,
damit der Beamte ein Ruhe-Gehalt bekommt.
 
Wenn Beamte ein Ruhe-Gehalt bekommen sollen,
muss der Arbeit-Geber einen Antrag stellen.
Das bedeutet: Er muss ein Formular ausfüllen.
 
Das Formular muss der Arbeit-Geber an uns schicken.
Wir schicken dann einen Brief an den Beamten.
In dem Brief steht: Wie viel Ruhe-Gehalt wir bezahlen.

Die Beihilfe

Das macht die Beihilfe.
Beihilfe ist eine Hilfe vom Staat.
Der Staat bezahlt Geld.
 
Beihilfe bekommen Beamte.
Zum Beispiel:

  • Wenn sie krank sind
  • Wenn sie Pflege brauchen
  • Wenn sie einen Unfall hatten und Hilfe brauchen
  • Wenn sie ein Kind bekommen
  • Wenn jemand gestorben ist

Beamte sind Mitarbeiter vom Staat.
Sie bekommen ihren Arbeits-Lohn vom Staat.
 
In Baden-Württemberg gibt es viele tausend Beamte.
Manche Beamte arbeiten bei kommunalen Arbeit-Gebern.
 
Kommunale Arbeit-Geber sind Arbeit-Geber,
die Aufgaben für das Land Baden-Württemberg übernehmen.
Kommunale Arbeit-Geber sind Landkreise,
Städte oder Gemeinden.
 
Beamte, die bei kommunalen Arbeit-Gebern arbeiten heißen:
Kommunal-Beamte.
 
Es gibt auch Beamte,
die ihren Arbeits-Lohn von der Kirche bekommen.
Diese Beamten heißen: Kirchen-Beamte.
 
Auch die Kinder oder Ehepartner von Beamten
können Beihilfe bekommen.
 
Kirchen-Beamte und Kommunal-Beamte in Baden-Württemberg
müssen ihre Beihilfe beim K V B W beantragen.
 
Der K V B W prüft: Bekommt der Beamte Beihilfe?
 
Ein Mensch, der Beihilfe beantragen darf,
heißt: Beihilfe-Berechtigter.

Auf der Internet-Seite der Beihilfe in schwerer Sprache finden Sie auch:

Antragsseite

Wann bekommen Beamte Beihilfe?
Zum Beispiel Geld für eine Rechnung vom Arzt.
Und was müssen sie machen,
damit sie die Beihilfe bekommen.
 
Wenn Beamte die Beihilfe haben wollen,
müssen sie einen Antrag stellen.
Das bedeutet: Sie müssen ein Formular ausfüllen.
 
Das Formular müssen sie zusammen mit den Rechnungen
an uns schicken.
 
Wir schicken dann einen Brief an die Beamten.
In dem Brief steht:
Wie viel Beihilfe bezahlen wir.
Der Brief heißt: Beihilfe-Bescheid.
 
Aber es gibt noch mehr Infos auf unserer Internet-Seite.
Sie sind wichtig.
 
Damit alle Leser wissen,
was wir bezahlen.
Und für welche Behandlungen wir Beihilfe bezahlen. 
 
Mit Behandlungen meinen wir Behandlungen beim Arzt
oder Zahnarzt.
 
Auf dieser Internet-Seite erklären wir auch:
Was ist wichtig,
wenn Beamte einen Antrag bei uns stellen.

Der Kommunale Personal-Service

Das macht der Kommunale Personal-Service.
 
Wenn man arbeitet,
dann ist man ein Arbeit-Nehmer.
 
Arbeit-Nehmer bekommen jeden Monat Geld
von ihrem Arbeit-Geber.
Das Geld nennt man auch Arbeits-Lohn.
 
Wenn Arbeit-Nehmer für den Arbeit-Geber eine Reise machen:
Dann bezahlt der Arbeit-Geber Geld.
Das Geld nennt man auch Reise-Kosten.
 
Der Kommunale Personal-Service hilft dem Arbeit-Geber.
Der Kommunale Personal-Service berechnet,
wie viel Arbeits-Lohn der Arbeit-Nehmer bekommt.
 
Der Kommunale Personal-Service berechnet,
wie viel Reise-Kosten der Arbeit-Geber bezahlen muss.

Kinder-Geld

Menschen, die Kinder haben, sind Eltern.
Eltern bekommen vom Staat Geld für ihre Kinder.
Das Geld heißt: Kinder-Geld.
 
Mit dem Geld können die Eltern zum Beispiel Essen kaufen.
Die Eltern müssen bei ihrem Arbeit-Geber Kinder-Geld beantragen.
 
Der Kommunale Personal-Service prüft für
einige Arbeit-Geber in Baden-Württemberg:
Bekommen die Eltern Kinder-Geld?
 
Die Eltern bekommen das Kinder-Geld
von ihrem Arbeit-Geber ausbezahlt.

Die Zusatz-Versorgungs-Kasse

Die Zusatz-Versorgungs-Kasse vom
Kommunalen Versorgungs-Verband Baden-Württemberg.
Kurz: K V B W Zusatz-Versorgung oder Z V K

Das macht die Zusatz-Versorgungs-Kasse.

Wenn Menschen alt werden,
arbeiten sie nicht mehr.
Sie gehen dann in Rente.
Geld bekommen sie dann von der Renten-Versicherung.

Die Renten-Versicherung erklärt die Renten im Internet. 
Die Internet-Seite heißt: www.deutsche-rentenversicherung.de
Die K V B W Zusatz-Versorgung zahlt manchen Menschen
eine zusätzliche Rente.
Diese Rente heißt: Betriebs-Rente.
 
Es gibt 3 Arten von Renten:

  • Die Rente wenn Versicherte krank sind:
    Die Erwerbsminderungs-Rente.
  • Die Rente wenn Versicherte alt sind:
    Die Alters-Rente.
  • Die Rente wenn jemand gestorben ist:
    Die Hinterbliebenen-Rente.

Wenn Versicherte Rente aus der Renten-Versicherung erhalten,
bekommen sie auch Betriebs-Rente von
der K V B W Zusatz-Versorgung.

Alle Renten müssen beantragt werden.
Das bedeutet:
Versicherte müssen ein Formular ausfüllen
und der K V B W Zusatz-Versorgung geben.

Auf der Internet-Seite der Zusatzversorgungs-Kasse finden Sie zur Pflicht Versicherung in schwerer Sprache:

Strichmännchen mit Geldscheinen in der Hand

Wann bekommen Versicherte eine Betriebs-Rente.
Was muss der Arbeit-Geber machen
damit Versicherte eine Betriebs-Rente bekommen.
Was müssen Versicherte machen,
damit sie eine Betriebs-Rente bekommen.

Wenn Versicherte die Betriebs-Rente haben wollen,
müssen sie einen Antrag stellen.
Das bedeutet: Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular muss zusammen mit dem Renten-Bescheid
an uns geschickt werden.

Ein Renten-Bescheid ist ein Brief von der Renten-Versicherung.
In dem Brief steht: Versicherte dürfen in Rente gehen.

Wir schicken dann einen Brief an den Versicherten.
In dem Brief steht,
wie viel Betriebs-Rente wir bezahlen.

Pflicht-Versicherung

Nicht alle Menschen bekommen eine Betriebs-Rente 
von der K V B W Zusatz-Versorgung.

Damit die Menschen eine Betriebs-Rente erhalten,
muss der Arbeit-Geber Geld an die K V B W Zusatz-Versorgung bezahlen.

Arbeit-Nehmer bekommen jeden Monat Geld von ihrem Arbeit-Geber.
Einen Teil von dem Geld zahlt der Arbeit-Geber
an die K V B W Zusatz-Versorgung.
Daneben legt der Arbeit-Geber noch selbst Geld dazu.

Gegen diese Versicherung kann der Arbeit-Nehmer sich nicht wehren.
Deswegen heißt diese Versicherung auch Pflicht-Versicherung.
Die Pflicht-Versicherung heißt bei der K V B W Zusatz-Versorgung
auch Z V K-Rente.

Freiwillige Versicherung

Arbeit-Nehmer können auch mehr Geld 
an die K V B W Zusatz-Versorgung zahlen.

Das heißt:
Beiträge zur Freiwilligen Versicherung 
der K V B W Zusatz-Versorgung zahlen.

Voraussetzung für die Zahlung der freiwilligen Beiträge:
Ein Arbeit-Nehmer ist beschäftigt bei seinem Arbeit-Geber.

Der Arbeit-Geber muss Mitglied bei der K V B W Zusatz-Versorgung sein.

Die Freiwillige Versicherung heißt bei der K V B W Zusatz-Versorgung
auch Z V K-Plus-Rente.

Auf der Internet-Seite der Zusatzversorgungs-Kasse finden Sie zur Freiwilligen Versicherung in schwerer Sprache:

Wie bekommen Versicherte eine Freiwillige Versicherung.
Wenn Versicherte die Freiwillige Versicherung haben wollen,
müssen sie einen Antrag stellen.
Das bedeutet: Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular muss der Arbeit-Geber an uns schicken.

Kontakt

Telefon

Wenn Sie Fragen haben und mit uns sprechen wollen.
Sie können uns anrufen.
 
Wenn Sie in Karlsruhe anrufen wollen,
dann müssen Sie die Telefon-Nummer wählen:
07 21 59 85 0
 
Wenn Sie in Stuttgart anrufen wollen,
dann müssen Sie die Telefon-Nummer wählen:
07 11 25 83 0
 
Oder Sie können unser Kontakt-Formular benutzen. 
Klicken Sie auf Kontakt-Formular.

Sie müssen dann alle Felder,
die einen Stern * haben, ausfüllen.
Die anderen Felder müssen Sie nicht ausfüllen.
Dann klicken Sie auf „Nachricht jetzt absenden“.

So bewegen Sie sich auf der Internetseite

Logo KVBW

Oben links steht unser Logo.
Ein Logo ist ein Bild-Zeichen. 
Wenn Sie auf das Logo oben links klicken,
dann kommen Sie immer auf die Start-Seite.

Play und Stopp Symbole



Links unter dem Logo finden Sie die Bilder.


Klicken Sie auf die beiden Striche.
Die großen Bilder in der Mitte bleiben dann still stehen.
Klicken Sie auf das Dreieck.
Die Bilder in der Mitte bewegen sich wieder.

Kopfzeile

Ganz oben auf der Seite finden Sie die Kopf-Zeile.
Die Kopf-Zeile sehen Sie auf jeder Seite.
 
In der Kopf-Zeile stehen Infos zu Karriere.
Klicken Sie auf Karriere.
Dann finden Sie Infos zur Arbeit beim K V B W.
Sie können lesen:
Was können Sie beim K V B W arbeiten.
Wenn Sie beim K V B W arbeiten wollen,
dann müssen Sie sich bewerben.
Sie können auf der Seite lesen:
Wie können Sie sich beim K V B W bewerben.
 
In der Kopf-Zeile stehen Infos zu Veranstaltungen.
Auf der Seite können Sie lesen:
Welche Veranstaltungen macht der K V B W.
Sie können auch lesen:
Wie melden Sie sich für eine Veranstaltung an.
 
In der Kopf-Zeile stehen Infos zu Immobilien.
Immobilien ist ein schweres Wort für Wohnungen und Häuser.
Der K V B W vermietet Wohnungen.
Oder Räume für Arbeit-Geber.
Das bedeutet: Jeden Monat bezahlen Sie Geld.
Dann können Sie in einer Immobilie wohnen.
Oder arbeiten.
Auf der Seite können Sie lesen:
Wo rufen Sie an für mehr Informationen zu Immobilien.
Sie können auch einen Brief schreiben.
Die Anschrift lautet:

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Postfach 100161
76231 Karlsruhe
 
In der Kopf-Zeile stehen Infos zu Ausschreibungen.
Ausschreibungen ist ein schweres Wort.
 
Manchmal erledigen andere Firmen Aufgaben für den K V B W.
Der K V B W schreibt die Aufgaben auf die Seite Ausschreibungen.
Dann kann sich eine Firma für die Aufgabe bewerben.

Menü

Ganz oben neben dem K V B W Logo stehen unsere Haupt-Themen.
Man sagt auch Menü: 

Der KVBW | Beihilfe | Zusatzversorgung | Personalservice | Beamtenversorgung

Wenn Sie auf ein Wort in dieser Reihe klicken:
Dann kommen Sie immer auf die Seite mit den Infos zum Thema.
 
Die Infos in Leichter Sprache zum Thema bekommen Sie
auf dieser Seite.

Die Haupt-Themen haben Unter-Themen.
Wenn Sie auf ein Wort in dieser Liste klicken:
Dann kommen Sie immer auf die Seite mit den Infos zum Thema.
Die wichtigen Infos in Leichter Sprache zum Thema
bekommen Sie auf dieser Seite.
Die Infos stehen bei den Haupt-Themen.

Beihilfe

Untermenü der Beihilfe

Zusatz-Versorgung

Untermenü der Zusatzversorgung

Personal-Service

Untermenü des Personalservice

Beamten-Versorgung

Untermenü der Beamtenversorgung
Zwei Hände: Symbol der Deutschen Gebärdensprache

Oben steht das Bild
Wenn Sie auf das Bild klicken,
dann kommen Sie auf die Seite mit Deutscher Gebärden-Sprache.

Aufgeschlagenes Buch: Symbol der Leichten Sprache

Oben steht das Bild
Wenn Sie auf das Bild klicken,
dann kommen Sie auf die Seite mit Leichter Sprache.
Auf dieser Seite sind Sie jetzt.

Lupe

Oben auf jeder Seite steht das Feld Suche.
Sie erkennen es an dem Bild mit der Lupe.
Klicken Sie auf die Lupe.

Suchfeld












In dem Such-Feld können Sie ein Such-Wort eintragen.
Klicken Sie dann auf Suchen.
Dann kommt eine Liste mit allen Seiten,
wo das Such-Wort steht. 

Pfeil nach oben


Am rechten Rand steht ein Pfeil.
Wenn Sie auf den Pfeil klicken,
dann kommen Sie immer nach ganz oben auf der Seite.

Fußzeile

Ganz unten auf der Seite finden Sie die Fuß-Zeile.
Die Fuß-Zeile sehen Sie auf jeder Seite. 

Dort stehen allgemeine Infos.
Zum Beispiel über den K V B W. 
Und über den Daten-Schutz. 
Und über Barriere-Freiheit.
 
Dort ist auch das Impressum.
Im Impressum steht:
Wer hat die Internet-Seite gemacht.
Und wer ist für die Internet-Seite verantwortlich. 
 
Wollen Sie uns anrufen?
Oder uns schreiben?
Dann klicken Sie auf Kontakt.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine Barriere ist ein Hindernis.

Schwere Sprache ist ein Hindernis für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Wir möchten, dass alle die Informationen auf unserer Internet-Seite verstehen.
Das nennt man barriere-frei.

Es gibt Regeln für die Barriere-Freiheit.
Dafür gibt es Gesetze.

Diese Gesetze haben schwere Namen.

1. Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG) und
2. Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)

Die Internet-Seite und die Beihilfe-App wird barriere-frei angeboten.

Es gibt noch Barrieren auf der Internet-Seite.
Die Barrieren stehen in dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo gibt es aktuell Barrieren?


Videos müssen barriere-frei sein.
Für Menschen die nichts hören können. 

Dafür gibt es eine eigene Sprache.
Diese nennt sich Gebärden-Sprache.

Dafür werden Videos erstellt.
Sie müssen einen Untertitel haben.

Zu den folgenden drei Inhalten gibt es noch keine Videos:

· Der KVBW

· Die Erklärung zur Barrierefreiheit

· Die Zusatzversorgungskasse


Diese werden momentan noch erstellt.
In kurzer Zeit werden diese auf unserer Internet-Seite angezeigt.

Dokumente müssen barriere-frei sein.
Für Menschen die nichts oder wenig sehen können.

Es gibt Systeme zum Vorlesen von Dokumenten.
Diese Dokumente sind noch nicht alle zum Vorlesen aufrufbar.

Wir wollen alle PDF-Dateien barriere-frei machen.
Dafür brauchen wir Zeit.

Haben Sie eine interessante PDF-Datei gefunden?
Ist diese PDF-Datei nicht barriere-frei?

Wenn Sie diese PDF-Datei haben möchten,
schreiben Sie uns eine E-Mail an diese E-Mail-Adresse:

zg40@kvbw.de

Oder:
Sie können unser Kontakt-Formular benutzen. 
Klicken Sie auf Kontakt-Formular.

Oder:
Rufen Sie uns an unter 
Telefon: 0721 5985-0
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Durchsetzungs-Verfahren

Wenn die Internet-Seite www.kvbw.de noch Barrieren hat
und der KVBW nicht helfen konnte:

Können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung wenden.
Die Ansprechpartnerin für die Belange von Menschen mit Behinderungen heißt:
Stephanie Aeffner.

Der Kontakt lautet:

Landes-Behindertenbeauftragte
Frau Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Oder schreiben Sie eine E-Mail an die Landes-Behinderten-Beauftragte:
Postststelle@bfbmb.bwl.de

Oder rufen Sie die Landes-Behinderten-Beautragte an:
Telefon: 0711 279 3360