Ein Anspruch auf Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) besteht, wenn der Beihilfeberechtigte hierfür einen Beitrag von monatlich 22 € von den Bezügen leistet. In diesem Beitrag sind die berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatte, Kinder) mit eingeschlossen.