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Glossar Zusatzversorgung

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Leistungen der KVBW Zusatzversorgung

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Das Leistungspaket der KVBW Zusatzversorgung bietet umfassenden Versicherungsschutz: Altersrente, volle und teilweise Erwerbsminderungsrente sowie Leistungen an bezugsberechtigte Hinterbliebene.

Leistungsmitteilung

Bei den Renten der KVBW Zusatzversorgung handelt es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich der Besteuerung als sonstige Einkünfte nach § 22 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen. Die KVBW Zusatzversorgung teilt daher nach Ablauf eines jeden Kalenderjahrs gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG auf dem von den Steuerbehörden amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten und die angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit. Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung können diese Werte in die Anlage R übertragen werden. Weitere Informationen sind in den Häufig gestellten Fragen zu den Leistungsmitteilungen hinterlegt.