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Glossar Zusatzversorgung

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Waisenrente

Im Todesfall eines Rentenberechtigte/n kann für die hinterbliebene/n Waise/n ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente bestehen, siehe auch Beantragung der ZVKRente.

Wartezeit

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Die ZVKRente wird nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten gewährt, außer es handelt sich um einen Arbeitsunfall. Dann gilt die Wartezeit sofort als erfüllt.

Witwen-/Witwer-Rente

Im Todesfall einer/s Rentenberechtigten kann für die hinterbliebene/n Ehegattin/-gatten oder die/den eingetragenen Lebenspartnerin/-partner ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente bestehen. Siehe auch Beantragung der ZVKRente.