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Nutzungsbedingungen des KVBW zur App "Meine Beihilfe"

Grundsatz

Die Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Beihilfe App.
Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu modifizieren und sie an technische, organisatorische oder rechtliche Entwicklungen sowie Erweiterungen des Service-Angebots anzupassen. Wir informieren Sie über Änderungen der Nutzungsbedingungen per Push-Benachrichtigung. Im Falle einer weiteren Nutzung der App gehen wir davon aus, dass Sie den aktualisieren Nutzungsbedingungen konkludent zugestimmt haben.

Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und in die elektronische Bekanntgabe

Sie müssen diesen Nutzungsbedingungen zustimmen, um die App und die angeschlossenen Dienste nutzen zu können.
 
Mit Ihrer Zustimmung willigen Sie ausdrücklich der Verarbeitung der übertragenen Daten – einschließlich eventuell enthaltener Gesundheitsdaten – ein. Sie können die Verarbeitung ohne Nachteile jederzeit beenden, wenn Sie die Nutzung der App durch deren Deinstallation einstellen bzw. die App auf den Auslieferungszustand zurücksetzen oder die Einwilligung der Nutzungsbedingungen widerrufen.
 
Nähere Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung zur Beihilfe-App.
 
Mit Ihrer Zustimmung willigen Sie außerdem ein, dass sämtliche Bescheide und Dokumente per App bereitgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich zusätzlich postalisch an die Beihilfeabteilung des KVBW gewandt haben. Bescheide und Dokumente, die Ihnen kraft Gesetzes förmlich zugestellt werden müssen, erhalten Sie bis auf weiteres stets auf dem Postweg. Hierzu zählt etwa ein Widerspruchsbescheid.
 
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch den KVBW wird nach Eingang des Widerrufs unverzüglich eingestellt. Bescheide und sonstige Mitteilungen werden Ihnen dann auf dem Postweg übermittelt.

Unsere Sicherheitsvorkehrungen

1. Login und Geräteregistrierung

Für den Login in die Beihilfe App verwenden Sie das von Ihnen vergebene Passwort (alternativ: Touch-ID oder Face-ID) und die Transaktionsnummer (TAN). Die TAN lassen wir Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses automatisiert per Briefpost an die Anschrift zukommen, die bei der Beihilfestelle des KVBW hinterlegt ist. Sollte sich Ihre Anschrift seit dem letzten Beihilfebescheid geändert haben, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit. Bitte beachten Sie, dass die TAN zu Ihrer Sicherheit gerätebezogen ist. Falls Sie also die Beihilfe App mit einem neuen bzw. weiteren Gerät benutzen möchten, benötigen Sie eine weitere TAN. Auch diese lassen wir Ihnen automatisch zukommen, sobald Sie sich auf dem neuen oder weiteren Gerät registrieren. Ihre in Deutschland im Rechenzentrum des IBM Service Hub (im Folgenden: ISH) gespeicherten Daten bleiben Ihnen auch bei dem Wechsel oder der Nutzung eines weiteren bzw. anderen Endgeräts erhalten.

2. Verschlüsselung

Alle Daten sind mit einer 4096-Bit-Verschlüsselung geschützt.

3. Automatischer Logout bei Inaktivität

Bei der Beihilfe App erfolgt ein automatischer Logout, sollten Sie die App für einige Zeit nicht nutzen oder diese im Hintergrund geöffnet halten. Dieser automatische Logout erfolgt nach 10 Minuten.

Ihre Sicherheitsvorkehrungen

1. Schutz vor Zugriff durch Dritte

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz der Benutzerkennung, der TAN und ggf. des Passworts gelangt. Haben Sie den Verdacht, dass jemandem insbesondere das Passwort und bzw. oder die TAN unberechtigt bekannt sind oder diese unberechtigt verwendet werden, setzen Sie sich unverzüglich mit uns per E-Mail an support@meine-beihilfe.app in Verbindung. Wir sorgen dann zeitnah dafür, dass mit dem betroffenen Gerät selbst mit Ihren Zugangsdaten kein Zugriff auf die App mehr möglich ist. In diesem Fall müssen Sie sich erneut registrieren und erhalten für das betroffene Endgerät eine neue TAN. Gleiches gilt bei dem Verlust eines Endgeräts, mit dem Sie die Beihilfe App nutzen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung vorstehender Sorgfaltspflichten entstehen.
Beachten Sie bitte, dass die in der App enthaltenen Dokumente auf allen registrierten Endgeräten angezeigt werden. Wenn Sie an andere Personen (z. B. Bevollmächtigte, Ehegatten, Kinder) die Zugangsdaten weitergeben, können diese Personen auf dem eigenen Gerät alle Funktionen der App nutzen. Sie selbst und weitere Nutzer, denen Sie den Zugriff erlauben, können alle Belege, Bescheide etc. lesen.

2. Aktualisierung des Betriebssystems

Aktualisieren Sie regelmäßig das Betriebssystem Ihres Endgeräts, damit es hinsichtlich der Sicherheitsupgrades immer auf dem neuesten Stand ist.

Nutzungsumfang der App

1. Einreichen von Unterlagen

Mittels der Beihilfe App können neben Rechnungen, ärztlichen Verordnungen und sonstigen Belegen zur Beantragung einer Beihilfe auch sämtliche weitere Dokumente eingereicht werden. Ein Antrag auf Gewährung einer Beihilfe kann demnach auch gestellt werden, wenn Änderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen oder eine (künftige und bereits feststehende) Änderung mitgeteilt werden soll. In diesen Fällen fotografieren Sie bitte Ihre schriftliche Erklärung ab und fügen ggf. entsprechende Nachweise bei. Zur Vermeidung von Rückfragen können Sie im Vordruck „Angaben zum Beihilfeanspruch“ (302 KB) Ihre geänderten Daten eintragen und ihn dem App-Antrag beifügen. Sofern Sie keine Änderungen angegeben haben, bestätigen Sie durch die Nutzung der App ausdrücklich, dass Ihre persönlichen Verhältnisse unverändert geblieben sind. Reichen Sie bitte Ihren Schriftverkehr, z. B. Anfragen, Bescheinigungen, Heil- und Kostenpläne, getrennt von Ihrem Beihilfeantrag ein, damit die Dokumente bei uns korrekt zugeordnet werden und die zeitnahe Bearbeitung gewährleistet wird. Für die Beantragung der u. g. Pauschalen oder des Tagegeldes füllen Sie bitte den jeweiligen Vordruck aus, fotografieren diesen oder laden ihn direkt in die App. Auf diesem Wege übermitteln Sie uns die erforderlichen Angaben.

  • Beantragung von Pflegegeld. Bitte fügen Sie nach Möglichkeit den "Antrag auf Pflegegeld (142 KB)" bei, um Unterbrechungen der häuslichen Pflege mitzuteilen.
  • Zur Beantragung einer Geburtspauschale verwenden Sie den Vordruck "Angaben zur Beantragung einer Geburtspauschale“ (173 KB).
  • Wenn Sie den Wahlleistungsbeitrag von 22 € monatlich bezahlen und während eines Krankenhausaufenthaltes auf die Inanspruchnahme von Wahlleistungen verzichtet haben, können Sie ein Tagegeld beantragen. Lassen Sie hierfür den Vordruck "Tagegeld bei stationärem Krankenhausaufenthalt" (130 KB) vom Krankenhaus ausfüllen.

Sofern zur Beantragung der Todesfallpauschale-und Aufwendungen Originalbelege benötigt werden, ist eine Antragstellung per App nicht zulässig.

2. Einreichung von Unterlagen bei Unfällen

Wurden Aufwendungen durch eine Verletzung, Schädigung oder einen Unfall verursacht, teilen Sie uns bitte mit, wie sich das schädigende Ereignis zugetragen hat und ob möglicherweise ein Fremdverschulden besteht. Auch wenn Verletzungen während des Schul- oder Kindergartenbesuchs, des Studiums oder der Berufstätigkeit entstanden sind, ist dies anzugeben. Fügen Sie bitte Ihrem Antrag eine Unfallschilderung bei. Zur Erstattung eingereichte unfallbezogene Rechnungen und Belege kennzeichnen Sie stets mit einem deutlich sichtbaren „U“.

3. Vorrangige Ansprüche

Soweit zu den Aufwendungen vorrangige Ansprüche bestehen könnten, kennzeichnen Sie bitte die betreffenden Belege und fügen eine schriftliche Aufstellung bei

  • über die Höhe der zustehenden Leistungen (unter Vorlage eines Nachweises),
  • über die Rechtsgrundlage für diese Leistungen oder
  • über den Ablehnungsgrund (ggf. mit Nachweis).

Vorrangige Ansprüche können aufgrund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Regelungen bestehen, beispielsweise gesetzliche Unfallversicherung (Arbeit, Schulbesuch, Studium, Ehrenamt), Opferentschädigungsgesetz, Leistungen des Rentenversicherungsträgers.

4. Behandlung durch nahe Angehörige

Soweit eine Leistung, zu der Sie Beihilfe beantragen, von einem nahen Angehörigen erbracht wurde, geben Sie bitte an, welches Verwandtschaftsverhältnis zwischen der behandelten Person und dem Behandler bzw. Rechnungssteller besteht (z. B. Ehegatte, Schwester).

5. Erhebung von Widersprüchen / Rechtsbehelfen

Widersprüche / Rechtsbehelfe können formgerecht über die Beihilfe App eingereicht werden, wenn Sie oder Ihr Bevollmächtigter das entsprechende Schreiben eigenhändig unterschrieben haben. Sie können das Schreiben dann fotografieren oder einscannen und hochladen.

6. Erklärung des Beihilfeberechtigten

Durch die Nutzung der Beihilfe App versichern Sie ausdrücklich, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Im Beihilfebescheid werden die zugrundeliegenden Daten mitgeteilt, falls sich Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, diese der Beihilfestelle zu melden.
Sie bestätigen ferner als Anwender der Beihilfe App, dass für die geltend gemachten Aufwendungen bisher keine Beihilfe beantragt wurde, auch nicht bei einer anderen Beihilfestelle oder von einer anderen Person. Nachträgliche Preisermäßigungen oder Rückerstattungen sowie weitere Kostenerstattungen sind schriftlich mitzuteilen.

Gewährleistung

Die Beihilfe App wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder deren Eignung für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt. Wir übernehmen keine Gewähr für Erreichbarkeit, technische Verwertbarkeit und Schadsoftwarefreiheit der Beihilfe App, der Inhalte oder der übermittelten Daten. Der KVBW haftet nicht für technisch bedingte Störungen auf Ihrem Endgerät oder Ausfälle der App. Es besteht keine Haftung, falls infolge einer Störung ein Antrag per App nicht fristgerecht beim KVBW vorliegt.

Verantwortliche Stelle für die Beihilfe App

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Ludwig-Erhard-Allee 19
76131 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

Tel: 0721 5985-0
E-Mail: info@kvbw.de

Datum der Veröffentlichung: 05.06.2023