Glossar Beihilfe
Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel im Sinne der Beihilfeverordnung und somit nicht beihilfefähig. Die hierfür entstehenden Aufwendungen können nur ausnahmsweise als beihilfefähig anerkannt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wird; dieses amtsärztliche Zeugnis wäre von Ihnen beim zuständigen Gesundheitsamt zu veranlassen.
Allgemeine Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.