Erhöhtes Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Gesetzlich versicherte berufstätige Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn zum Beispiel das Kind erkrankt ist oder auch durch die pandemiebedingte Schließung von Kitas und Schulen die Kinder zu Hause betreut werden.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt von 10 Tagen pro Elternteil und Kind auf 20 Tage. Das bedeutet, dass Eltern insgesamt 40 Tage Kinderkrankengeld beanspruchen können. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende.
Diese Leistungen werden zur Zeit ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Es sind keine Leistungen der Beihilfestelle.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090