Beihilferechtliche Ausnahmeregelungen während der COVID-19-Pandemie
Seit einigen Wochen sind Sie mit der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben konfrontiert, auch wenn Sie Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Um persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, werden nun manche Leistungen per Videoübertragung oder telefonisch angeboten, beispielsweise bei Heilbehandlungen, ambulanter Psychotherapie oder Geburtsvor- und nachbereitung. Ferner entstehen Zusatzkosten bei Behandlern und Einrichtungen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Stationäre Maßnahmen in Rehabilitationskliniken werden abgesagt oder verschoben.
Welche Leistungen als beihilfefähig anerkannt werden, können Sie in unserer Übersicht "Beihilferechtliche Ausnahmeregelungen während der COVID-19-Pandemie" (90 KB) nachlesen. Die Liste ist nicht abschließend. Mit konkreten Fragen können Sie sich an die Beihilfestelle wenden, gerne per E-Mail oder telefonisch.
Bitte beachten Sie die derzeitigen Einschränkungen:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind derzeit keine persönlichen Besuche in unseren Dienstgebäuden möglich. Sie können jedoch Ihre Unterlagen im Hausbriefkasten einwerfen.
Telefonisch ist die Beihilfeabteilung von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr für Sie erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.