Vorgriffsweise Änderung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung der Verordnung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung – BVO) werden in einem Rundschreiben des Ministeriums vom 13. November 2019 einzelne Bestimmungen der BVO der aktuellen Rechtsentwicklung angepasst und fortgeschrieben.
Dies betrifft beispielsweise die Abrechnung der Wahlleistung Unterkunft in Privatkliniken, Maßnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs, bestimmte Hilfsmittel und die beihilfefähigen Höchstbeträge für eine Familien- und Haushaltshilfe
Ab 1. Januar 2020 werden Krankenhäuser neben den DRG-Fallpauschalen zusätzlich eine Pflegepersonalkostenvergütung berechnen. Die neue Abrechnungsweise wird dann auch bei der Beihilfe berücksichtigt werden. Alle übrigen Änderungen der Vorgriffsregelung gelten mit sofortiger Wirkung.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt über beihilferechtliche Änderungen ab November 2019 (83 KB), das Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung steht.