Erstattung von Besoldung und Entgelt
Bei längerfristigen Krankheitsausfällen von Beamten unterstützt der KVBW seine Mitglieder finanziell. Der KVBW erstattet für die Zeit vom Ablauf des sechsten Krankheitsmonats an bis zur Rückkehr in den Dienst bzw. bis zum Eintritt in die Versorgung die Hälfte der (umlagepflichtigen) Bezüge; längstens aber für sechs Monate.
Der Dienstherr hat jedoch während einer krankheitsbedingten Abwesenheit weiterhin die zustehenden Bezüge an den Beamten zu gewähren und die Allgemeine Umlage zu entrichten.
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung unseren Vordruck Erstattung von Besoldung und Entgelt (129 KB). Über den Antrag kann erst nach Ablauf des Erstattungszeitraums entschieden werden.