![Ehepaar sitzt am Tisch und schaut in die Ferne Ehepaar sitzt am Tisch und schaut in die Ferne](/pb/site/KVBW-2017-pb/data/1975826/resize/zusatzversorgung.jpg?f=%2Fpb%2Fsite%2FKVBW-2017-pb%2Fget%2Fparams_E-991312841%2F2009185%2Fzusatzversorgung.jpg&w=1330&h=600&m=C)
Glossar Zusatzversorgung
Hinterbliebenenversorgung
Hinterbliebenenversorgung_noshow
Bei Tod einer/s Rentenberechtigten haben bezugsberechtigte Witwen/Witwer sowie eingetragene Lebenspartner/-innen und Waisen grundsätzlich Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente. Die Rente ist schriftlich zu beantragen.