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Glossar Zusatzversorgung

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Hinterbliebenenversorgung

Hinterbliebenenversorgung_noshow

Bei Tod einer/s Rentenberechtigten haben bezugsberechtigte Witwen/Witwer sowie eingetragene Lebenspartner/-innen und Waisen grundsätzlich Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente. Die Rente ist schriftlich zu beantragen.