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Vordrucke Pauschale Beihilfe

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur pauschalen Beihilfe. Die Gewährung der pauschalen Beihilfe erfolgt auf Antrag.  
 
Wir empfehlen Ihnen jedoch vor Beantragung der pauschalen Beihilfe unser Merkblatt (BF_PB_01) mit allen notwendigen Informationen zur pauschalen Beihilfe zur Kenntnis zu nehmen.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist es notwendig, dass die ausgefüllten Vordrucke ausgedruckt und unterschrieben auf dem üblichen Postweg an den KVBW geschickt werden.


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Hinweis: Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Vordrucke nur, wenn Sie anstelle des bewährten System aus Eigenvorsorge und Beihilfe die pauschale Beihilfe nach § 78a Landesbeamtengesetz gewählt haben, um einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zu erhalten.

Sämtliche Post, die an die Beihilfeabteilung des KVBW adressiert ist, wird an unserem Hauptsitz in Karlsruhe eingescannt und anschließend in digitaler Form der Sachbearbeitung zur Verfügung gestellt. Als Postanschrift ist daher auf unseren Vordrucken die Karlsruher Adresse angegeben.

Vordruck Stand
Pauschale Beihilfe (217 KB) 11/2022
Änderungsmitteilung pauschale Beihilfe (97 KB) 02/2024