Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage pauschale Beihilfe
Rechtgrundlage für die pauschale Beihilfe ist der Verweis in § 78a Landesbeamtengesetz (LBG).
Das Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe wurde am 21.12.2022 vom Landtag Baden-Württemberg
verabschiedet und ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Beihilferechtliche Vorschriften
Landesbeamtengesetz (Stand 01.01.2023)