Ruhelohn
Ruhelohn ist eine die gesetzliche Rente ergänzende zusätzliche Versorgung alter Art für ehemalige Arbeiter und Angestellte.
Bevor die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst 1967 tariflich verankert wurde, hatten einzelne größere Kommunen jeweils eine eigene Ordnung erstellt, um die gesetzliche Rente ihrer Arbeitnehmer auf ein beamtenähnliches Versorgungsniveau aufzustocken. Mit Einführung der tariflichen Zusatzversorgung (Zusatzversorgungskasse) konnten diese Regelungen nur für damals vorhandene Arbeitnehmer weiter gelten, neue Mitarbeiter wurden in der Zusatzversorgungskasse versichert.
Die Kommunen haben die Zahlung der Ruhelöhne dem KVBW in der Regel als Geschäftsbesorgung übertragen. Da sich der Ruhelohn am Beamtenrecht orientiert, ist er beim KVBW organisatorisch bei der Beamtenversorgung und nicht bei der Zusatzversorgung angesiedelt. Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um einen grundsätzlich geschlossenen Personenkreis.
Ruhelohnleistungen werden - wie die Beamtenversorgung - zum Ersten des jeweiligen Monats im Voraus gezahlt. Sie sind - im Unterschied zur gesetzlichen Rente und grundsätzlich auch zur Betriebsrente der Zusatzversorgungskasse - bereits bei der Auszahlung zu versteuern. Der KVBW erhebt daher die für die Versteuerung notwendigen Daten und stellt die jährliche Lohnsteuerbescheinigung aus.