Verwaltungsreform 01.01.2005
(nur Stadt- und Landkreise)
Im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469) wurden zum 01.01.2005 Landesoberbehörden und höhere Sonderbehörden aufgelöst und deren Zuständigkeiten bei den Regierungspräsidien gebündelt. Die unteren Sonderbehörden wurden in die Landratsämter und zum Teil auch in die Stadtkreise eingegliedert. Im Zuge des Aufgabenübergangs wechselten ca. 3.900 Landesbeamte in den Kommunalbereich. Dabei wurden ca. 3.600 Landesbeamte zu den Stadt- und Landkreisen versetzt, 300 Beamte sind beim Land Baden-Württemberg als Dienstherr verblieben.
Durch das Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetzes (VWRG) vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) wurden zum 01.01.2009 die bisher von den Staatlichen Schulämtern und Landratsämtern als untere Schulaufsichtsbehörden wahrgenommenen Aufgaben auf die neu errichteten Staatlichen Schulämter als untere Sonderbehörden übertragen.
Die Aufwendungen für Versorgungs- und Beihilfeleistungen werden seither vom KVBW getragen und vom Land erstattet. Die Einzelheiten der Kostenerstattung an den KVBW wurden durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen vom 06.07.2005, 15.05.2012 sowie 29.6.2017 zwischen dem Land, den Stadt- und Landkreisen und dem KVBW geregelt.
Zum Verfahren im Detail und zu den Meldepflichten der Kreise verweisen wir auf unser Hinweisblatt (118 KB) sowie die jährlichen Rundschreiben.