Umsetzung der Ämteranhebungen beim KVBW aufgrund des BVAnp-ÄG 2022
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sieht unter anderem im Besoldungsbereich eine Anhebung der Eingangsämter des gehobenen technischen sowie nichttechnischen Dienstes um eine Besoldungsgruppe vor, sowie die Anhebung der derzeitigen Eingangsämter des ehemaligen einfachen Dienstes nach Besoldungsgruppe A 7, bzw. des mittleren Dienstes nach Besoldungsgruppe A 8.
Die Beförderungsämter im mittleren Dienst werden um jeweils eine Besoldungsgruppe angehoben. Weiterhin erfolgt eine Neustrukturierung der Erfahrungsstufen, so dass es künftig nur noch zehn Stufen gibt.
Die mit der gesetzlichen Ämteranhebung verbundene Änderung der Besoldungsgruppe wird für die betroffenen aktiven Beamten beim KVBW automatisch umgesetzt und bei der Umlageerhebung für das Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Der Bestandsabgleich erfolgt im Rahmen des Abstimmungsverzeichnisses.
Die Übersendung einer Änderungsmeldung (Besoldungsgruppe sowie Erfahrungsstufe) durch das Mitglied ist nicht erforderlich.