Ruhegehalt/Versorgung
Beamte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte erhalten nach dem Eintritt bzw. nach der Versetzung in den Ruhestand Ruhegehalt/Versorgung.
Umfassende Informationen über die Leistungsvoraussetzungen und den Leistungsumfang erhalten Sie in unserem Merkblatt Versorgungsberechtigte. (126 KB)