Besoldungsanpassung 2024/2025
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025)
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 23. Oktober 2024 das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Tarifabschluss des TV-L vom 9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen.
Zum 1. November 2024 erhöhen sich die Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro, die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile werden 4,76 Prozent angehoben.
Die Grundgehälter, die den Versorgungsbezügen zugrunde liegen, werden ebenfalls um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht, wobei hier der individuelle Ruhegehalts- und Hinterbliebenensatz Anwendung findet.
Eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent erfolgt zum 1. Februar 2025.
Bitte beachten Sie:
Nach dem Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Versorgung im Jahr 2024 wurden zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Sonderzahlungen (120 € x Ruhegehaltssatz) gewährt. Diese Monatszahlung entfällt ab dem 01.11.2024.
Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung ab November 2024, trotz der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge, in vielen Fällen nicht deutlich höher, gegebenenfalls sogar etwas niedriger ausfallen. Dies liegt daran, dass die Sonderzahlung im Gegensatz zu den nun erhöhten Bezügen steuerfrei war.
Zudem sieht das BVAnp ÄG 2024/2025 folgende Änderung vor:
Der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 und nochmals zum 1. Januar 2024 angehoben. Diese Anpassung gilt für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, bei denen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Oktober 2024 mindestens drei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt wurden. Die Nachzahlung der rückwirkenden Erhöhung erfolgt automatisch mit den Versorgungsbezügen im November 2024.