Änderung der Steuerklasse bei Hinterbliebenenversorgung

Wir erinnern daran: Für das Sterbejahr und das darauf folgende Kalenderjahr ist die Steuerklasse III für Verheiratete maßgeblich. Erst danach wird die Steuerklasse durch das zuständige Finanzamt auf die Steuerklasse I (verwitwete Personen) umgestellt.