Kontakt
Für spezielle Fragen zum Bundesbeihilferecht können Sie sich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr an das Servicetelefon (0721) 59 85 - 800 wenden.
Falls für Ihre Ansprüche die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) anzuwenden ist, wurden Sie in der Regel von Ihrem (früheren) Dienstherrn/Arbeitgeber darüber informiert.
Soweit Sie Beihilfe nach der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg erhalten, wenden Sie sich bitte an die Kontaktdaten auf Ihrem letzten Beihilfebescheid oder an die allgemeinen Servicenummern für Beschäftige, Beamte und Versorgungsempfänger
Kontaktformular
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit diesem Kontaktformular besteht für Sie neben der Übermittlung einer Textnachricht auch die optionale Möglichkeit, uns eine Datei zu übermitteln.
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