Rechtsgrundlagen Bundesbeihilfe
Das Beihilferecht des Bundes wird durch die Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) und die entsprechenden weiteren Vorschriften geregelt. Die BBhV ist am 14. Februar 2009 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals durch die Änderungsverordnungen angepasst.