Versand der Leistungsmitteilungen

Rentnerpaar im Park


Versand der Leistungsmitteilungen nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG und Hinweise zum Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz 

Derzeit werden die „Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung“ gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 versandt.

Der Versand der Leistungsmitteilungen erfolgt automatisch. Eine gesonderte Anforderung ist nicht erforderlich.
 
Mit der diesjährigen Leistungsmitteilung haben wir wichtige Hinweise zum Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und zur Staffelung der Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) übermittelt und bitten um entsprechende Beachtung. Die Hinweise zum Nachlesen (121 KB) stehen Ihnen auch zum Download bereit.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Leistungsmitteilung finden Sie hier: Leistungsmitteilungen | Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg