Anpassung des Zusatzbeitrags bei den Krankenkassen

Information über erhöhten Abzug bei der Auszahlung von Leistungen der KVBW Zusatzversorgung
Zum 1. Januar 2025 erfolgte bei zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen eine Anpassung des Zusatzbeitrags, von der auch die meisten Leistungsempfänger der KVBW Zusatzversorgung betroffen sind.
Veränderungen des Zusatzbeitrages gelten für die KVBW-Betriebsrenten immer erst zwei Monate später (§ 248 SGB V). Der erhöhte Abzug wirkt sich daher erstmalig bei der nächsten Leistungsauszahlung der KVBW Zusatzversorgung zum 1. März 2025 aus. Die Überweisung enthält im Verwendungszweck einen gesonderten Hinweis.