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Widersprüche formgerecht einreichen
Meldung vom
07. September 2021
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Beihilfe- oder Beamtenversorgungsabteilung nicht einverstanden sind, können Sie im verwaltungsrechtlichen Verfahren dagegen Widerspruch einlegen. Dabei sind die Formvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, hier insbesondere § 70, zu beachten. „Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.“
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Widersprüche formgerecht einreichen
Meldung vom
07. September 2021
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Beihilfe- oder Beamtenversorgungsabteilung nicht einverstanden sind, können Sie im verwaltungsrechtlichen Verfahren dagegen Widerspruch einlegen. Dabei sind die Formvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, hier insbesondere § 70, zu beachten. „Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.“
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Mitgliederinfo zu den voraussichtlichen Umlagesätzen für das Haushaltsjahr 2022
Meldung vom
20. Juli 2021
Mit der Mitgliederinfo vom 20. Juli 2021 unterrichten wir aktuell über die voraussichtlichen Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2022.
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Mitgliederinfo zu den voraussichtlichen Umlagesätzen für das Haushaltsjahr 2021
Meldung vom
01. Juli 2020
Mit der Mitgliederinfo vom 1. Juli 2020 unterrichten wir aktuell über die voraussichtlichen Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2021.
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Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2020
Meldung vom
09. Dezember 2019
Mit dieser Meldung informieren wir Sie über die Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2020 – Allgemeine und Besondere (Beihilfe-) Umlage.
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