Wie bereits in der Mitgliederinfo ZR 62 vom 16. Dezember 2019 angekündigt, wurden die Beiträge zum 1. Januar 2020 angepasst. Die Beitragsanpassungen wurden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg bestätigt und am 27.12.2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Änderung der Finanzierungshebesätze wirksam. Die Berechnungswerte stehen auf unserer Website unter Zusatzversorgung – Downloads – Berechnungswerte zum Download bereit.