Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen von Betriebsrenten
Für Betriebsrentner, die gesetzlich krankenversichert sind, wurde mit Wirkung vom 01.01.2020 ein neuer monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro (in 2021: 164,50 Euro) eingeführt (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, vgl. Pressemitteilung vom 18.12.2019).
Um Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen zu entlasten, war das zwischen den Zusatzversorgungskassen und den gesetzlichen Krankenkassen existierende Meldeverfahren anzupassen. Diese Änderungen sind zwischenzeitlich erfolgt.
Bei Rentnern, welche nur eine Betriebsrente beziehen, wurde der Freibetrag bereits rückwirkend zum 01.01.2020 berücksichtigt und eine entsprechende Information versandt.
Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, benötigt die KVBW Zusatzversorgung zur Umsetzung des Freibetrags eine Meldung der zuständigen Krankenkasse. Diese entscheidet, ob und in welcher Höhe der Freibetrag bei der jeweiligen Betriebsrente berücksichtigt werden darf. Sobald uns diese Mitteilung vorliegt und sich hierdurch eine Änderung der Nettorente (ggf. ab 01.01.2020) ergibt, werden wir Sie unaufgefordert informieren.
Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.