![Ehepaar sitzt am Tisch und schaut in die Ferne Ehepaar sitzt am Tisch und schaut in die Ferne](/pb/site/KVBW-2017-pb/data/1975826/resize/zusatzversorgung.jpg?f=%2Fpb%2Fsite%2FKVBW-2017-pb%2Fget%2Fparams_E-991312841%2F2009185%2Fzusatzversorgung.jpg&w=1330&h=600&m=C)
Glossar Zusatzversorgung
Waisenrente
Im Todesfall eines Rentenberechtigte/n kann für die hinterbliebene/n Waise/n ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente bestehen, siehe auch Beantragung der ZVKRente.
Wartezeit
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Die ZVKRente wird nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten gewährt, außer es handelt sich um einen Arbeitsunfall. Dann gilt die Wartezeit sofort als erfüllt.
Witwen-/Witwer-Rente
Im Todesfall einer/s Rentenberechtigten kann für die hinterbliebene/n Ehegattin/-gatten oder die/den eingetragenen Lebenspartnerin/-partner ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente bestehen. Siehe auch Beantragung der ZVKRente.