Glossar Zusatzversorgung
Zulage
Bei der Riester-Förderung im Rahmen der ZVKPlusRente erhalten Versicherte – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - für sich und jedes kindergeldberechtigte Kind Zulagen. Für die vollen Zulagen ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbeitrag zu leisten. Wie hoch dieser sein sollte, kann mithilfe des Berechnungsschemas der KVBW Zusatzversorgung ermittelt werden.
Weitere Informationen enthält das Merkblatt Riester-Förderung bei der KVBW Zusatzversorgung.
Zusatzbeitrag
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Zum schrittweisen Aufbau eines Kapitalstocks im Abrechnungsverband I wurde 2008 ein Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser beträgt seit 01.01.2020 0,54 % der zv-pflichtigen Entgelte. Er ist steuer- und sozialabgabenfrei.
ZVKPlusRente
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Die ZVKPlusRente ist eine Möglichkeit, um bei der Zusatzversorgung des KVBW zusätzlich für`s Alter vorzusorgen. Und das ganz einfach: Mit eigenen Beiträgen bauen sich die Versicherten eine zusätzliche Leistung auf und können dafür in den Genuss staatlicher Förderung kommen. Ausführliche Informationen über die ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung) sind hier abrufbar. Für individuelle Berechnungen steht der Renten-Förderrechner ZVKPlusRente bzw. die Mitarbeiter/-innen am Servicetelefon unter 0721 5985-636 bzw. 0711 2583-575 zur Verfügung.
ZVKRente
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ZVKRente ist der Produktname für die Pflichtversicherung der KVBW Zusatzversorgung.
zv-pflichtiges Entgelt
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Für die Ermittlung der Versorgungspunkte melden Mitglieder die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte ihrer Beschäftigten an die KVBW Zusatzversorgung. In § 62 der Satzung ist definiert, welche Entgeltbestandteile zusatzversorgungspflichtig sind.