Glossar Zusatzversorgung
Veranstaltungen
Die KVBW Zusatzversorgung bietet verschiedene Informationsveranstaltungen für ihre Kunden an, z. B. Vorträge bei Personalversammlungen, Beratungstage für Versicherte, Seminare für Personalsachbearbeiter/-innen etc. Weitere Informationen siehe hier.
Vermögenswirksame Leistungen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in die ZVKPlusRente einzuzahlen, und zwar unabhängig davon, ob ein Vertrag mit/ohne Riester-Förderung oder eine Entgeltumwandlung abgeschlossen wurde.
Soweit keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen, muss der Arbeitgeber hierzu seine Bereitschaft erklären.
Verschaffungspflicht
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben (z.B. gemäß § 26 TVöD) die tarifvertragliche Verpflichtung, ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Versorgung im Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentenfall zu bieten. Man spricht von einer Verschaffungspflicht, die das Mitglied mit der Anmeldung seiner Beschäftigten zur Pflichtversicherung (ZVKRente) einlöst.
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall tritt grundsätzlich am Ersten des Monats ein, von dem an Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung besteht.
Versicherungspflicht
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Zur Versicherung in der ZVKRente sind alle anzumelden, die der Versicherungspflicht unterliegen, also alle Beschäftigten und Auszubildenden, die
- das 17. Lebensjahr vollendet haben,
- bis zum Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersrente die Wartezeit erfüllen können,
- nicht ausdrücklich von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, § 19 der Satzung.
Versorgungskonto
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Mit dem Versorgungskonto erhalten die Versicherten der KVBW Zusatzversorgung grundsätzlich jährlich (i.d.R. im Sommer) eine Information über den Stand ihrer ZVKRente bzw. ihrer ZVKPlusRente.
Informationen sowie eine Übersicht der „Häufig gestellten Fragen“ finden Sie auf der Seite Versorgungskonto.
Versorgungspunkte
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Abhängig vom zv-pflichtigen Entgelt und vom Lebensalter erwerben Versicherte bei der KVBW Zusatzversorgung Jahr für Jahr Versorgungspunkte. Im Leistungsfall wird die Summe der Versorgungspunkte mit einem Messbetrag (derzeit 4 €) vervielfältigt, daraus ergibt sich dann die ZVKRente.
Der aktuelle Stand der Versorgungspunkte wird jährlich mit dem Versorgungskonto mitgeteilt.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz bei der ZVKRente sowie der ZVKPlusRente umfasst Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.
Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses der KVBW Zusatzversorgung werden vom Verwaltungsrat benannt.
Verwaltungsausschuss
Die Angelegenheiten der KVBW Zusatzversorgung werden vom Verwaltungsausschuss beschlossen.