Versorgungskonto

Zur Mitteilung über den Stand des Versorgungskontos zum 31.12.2023.

Die komplette Übersicht der häufig gestellten Fragen einschließlich Muster „Versorgungskonto ZVKRente“ und „Versorgungskonto ZVKPlusRente“ finden Sie hier. (219 KB)

Erklärvideo – Was ist das Versorgungskonto?

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Allgemeines

Was ist das Versorgungskonto?

Das Versorgungskonto (das auch den Versicherungsnachweis nach § 51 der Kassensatzung beinhaltet) gibt Auskunft über die bis 31.12. des Vorjahres erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente bei der KVBW Zusatzversorgung (in der ZVKPlusRente nur Garantiebetrag). Daneben sind grundsätzlich die vom Arbeitgeber

  • gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte für die ZVKRente im Versorgungskonto „ZVKRente“,
  • abgeführten Beiträge für die ZVKPlusRente im Versorgungskonto „ZVKPlusRente“

und die insoweit erworbenen Versorgungspunkte enthalten.

Welchem Zweck dient das Versorgungskonto?

Wie viel in eine zusätzliche Altersvorsorge investiert werden muss, hängt entscheidend von den zu erwartenden Alterseinkünften ab. Diese sind jährlich der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und ergänzend dem Versorgungskonto der KVBW Zusatzversorgung (einschließlich Versicherungsnachweis nach § 51 der Kassensatzung) zu entnehmen. Damit ist eine regelmäßige Überprüfung der individuellen Versorgungssituation möglich. Denn nur wer seine Rentenlücke kennt, kann auch entscheiden, in welchem Rahmen eine zusätzliche Altersversorgung erforderlich ist.

Kann auch zukünftig mit einer Mitteilung über den Stand des Versorgungskontos gerechnet werden?

Ja, das Versorgungskonto wird jährlich erstellt, nachdem die Jahres- / Umlageabrechnung der KVBW Zusatzversorgung durchgeführt wurde.

Wird das Versorgungskonto auch digital als Download zur Verfügung gestellt?

Die KVBW Zusatzversorgung arbeitet aktuell an der Einrichtung eines elektronischen Kundenportals. Wir werden entsprechend informieren, sobald sich zu diesem Thema Neuerungen ergeben. Bis dahin wird das Versorgungskonto auf gewohntem Wege per Post versendet.

Für welchen Rentenfall gilt die ausgewiesene Monatsrente?

Die dargestellte Betriebsrente entspricht der Altersrente zum Stand 31.12. des Vorjahres, die gewährt worden wäre, wenn zu diesem Zeitpunkt in der Deutsche Rentenversicherung Anspruch auf eine Regelaltersrente bestanden hätte.

Hinweis: In der ZVKRente ist für die Gewährung einer Leistung zusätzlich erforderlich, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Versicherungsmonaten erfüllt ist. Mögliche Abschläge wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme sind bei der im Versorgungskonto dargestellten Leistung nicht berücksichtigt. Damit ersetzt die jährliche Mitteilung über den Stand der Betriebsrente (Versorgungskonto) nicht die verbindliche Berechnung zum Rentenbeginn.

Wie sind die Versorgungskonten im Mitgliederversand sortiert?

Das Adressfeld enthält neben der uns bekannten vollständigen Adresse der / des Versicherten den Verteilerschlüssel, sofern er uns mit den Meldungen vom Arbeitgeber mitgeteilt wurde, sowie die Mitgliedsnummer. Die Sortierung der Versorgungskonten erfolgt über diesen Verteilerschlüssel und nach dem Nachnamen. Falls der Verteilerschlüssel nicht bestückt ist oder aber auch auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds / Arbeitgebers, sind die Versorgungskonten nach Namen sortiert.

Versorgungskonto "ZVKRente"

Wer erhält ein Versorgungskonto "ZVKRente"?

Grundsätzlich alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Versorgungskontos Pflichtversicherten, die vor dem 01.01. des laufenden Jahres zur ZVKRente angemeldet wurden.

Welche Daten sind enthalten?

Das Versorgungskonto „ZVKRente“ enthält grundsätzlich:

  • den Stand der Betriebsrente zum 31.12.2023,
  • ggf. eine Hochrechnung (siehe 2.8) der Betriebsrente auf die individuelle, abschlagsfreie Regelaltersgrenze,
  • alle Meldungen des Arbeitgebers (Versicherungszeiten und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) für das Jahr 2023, die bis zum Tag der Jahresabrechnung (30.04.2024) bei unserer Kasse eingegangen sind,
  • ggf. Änderungen / Berichtigungen zum Stand des Versorgungskontos 2022, die bis zum Tag der Jahresabrechnung (30.04.2024) bei unserer Kasse eingegangen sind,
  • in Einzelfällen die Daten der Versorgungskonten 2002/2003 bis 2022, sofern diese bislang noch nicht gedruckt und versandt werden konnten,
  • ggf. Informationen zur Startgutschrift, sofern nicht bereits bescheinigt.

Welches Entgelt wird dargestellt?

Im Versorgungskonto wird das vom Arbeitgeber gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt dargestellt. Dieses entspricht im Wesentlichen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn.Abweichungen ergeben sich beispielsweise bei den vermögenswirksamen Leistungen oder anderen steuerpflichtigen Bestandteilen, die ausdrücklich im Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) bzw. satzungsrechtlich (§ 62 Abs. 2 Satz 2 der Kassensatzung) von der Zusatzversicherungspflicht ausgenommen sind. Das jährliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt kann im Regelfall der Gehaltsabrechnung vom Dezember entnommen werden.

Wie wird die Betriebsrente (Altersrente) berechnet?

Die monatliche Betriebsrente wegen Alters aus der ZVKRente wird nach folgender Formel berechnet:

Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = monatliche Betriebsrente (Altersrente)

Der Messbetrag von 4 € ist der im Alterstarifvertrag-Kommunal (ATV-K) festgelegte, versicherungsmathematisch ermittelte Wert eines Versorgungspunkts.

Wie erfolgt die Berechnung der Versorgungspunkte?

Wie erfolgt die Berechnung der Versorgungspunkte?

Die Versorgungspunkte werden in der ZVKRente wie folgt berechnet:

Entgelt : 12.000 € x Altersfaktor (x Sonderfaktor) = Versorgungspunkte

Warum wird das vom Arbeitgeber gemeldete Entgelt durch 12.000 € geteilt?

Das für den jeweiligen Abschnitt gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist entsprechend den Vorgaben im Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) zunächst durch 12 und anschließend durch das vorgegebene Referenzentgelt von 1.000 € zu teilen. Zur Vereinfachung wurden diese zwei Berechnungsschritte in einen zusammengefasst.

Was ist der Altersfaktor?

Mit den Altersfaktoren wird die jährliche Verzinsung der Einzahlungen bis zum Rentenbeginn berücksichtigt. Je jünger die / der Versicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor, da die Einzahlungen länger zinsbringend angelegt werden können. Maßgebend für die Auswahl des Altersfaktors ist das Alter, das im jeweiligen Kalenderjahr erreicht wird. Die Altersfaktoren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 3,1 26 2,3 40 -  41 1,5
18 3,0 27 - 28 2,2 42 - 43 1,4
19 2,9 29 2,1 44 - 46 1,3
20 2,8 30 - 31 2,0 47 - 49 1,2
21 2,7 32 - 33 1,9 50 - 52 1,1
22 2,6 34 1,8 53 - 56 1,0
23 2,5 35 - 36 1,7 57 - 61 0,9
24 - 25 2,4 37 - 39 1,6 62 und älter 0,8

Was ist unter dem Sonderfaktor zu verstehen?

In wenigen Fällen werden die Versorgungspunkte mit einem sogenannten Sonderfaktor vervielfältigt, z. B. wenn

  • vor dem 1. Januar 2003 eine Altersteilzeit vereinbart wurde, oder
  • das Entgelt (unter bestimmten Voraussetzungen) eine festgelegte Obergrenze übersteigt.

Warum werden in der Mutterschutz- bzw. Elternzeit Versorgungspunkte gutgeschrieben, obwohl kein Entgelt bezogen wurde?

Für die Berechnung der sozialen Komponente Mutterschutzzeit gilt:

Mutterschutzzeiten vor 2002 werden im Rahmen der Startgutschrift angerechnet. Sofern diese zu einer Erhöhung der Rentenanwartschaft und / oder der Wartezeitmonate führen, wird die ursprüngliche Startgutschrift überrechnet und durch eine neue Startgutschrift ersetzt. Sie erkennen diesen Sachverhalt durch einen Abgang / Zugang der Startgutschrift in der Übersicht des Versorgungskontos.

Mutterschutzzeiten für den Zeitraum von 2002 - 2011 werden gemäß dem Antrag der Versicherten berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass im Versorgungskonto 2022 nur die beantragten Mutterschutzzeiten enthalten sind, die bis zum 28.04.2023 verarbeitet wurden. Mutterschutzzeiten, die erst nach diesem Zeitpunkt erfasst wurden, können frühestens im nächsten Versorgungskonto berücksichtigt werden.

Mutterschutzzeiten ab 2012 werden wie Versicherungszeiten behandelt. Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für diesen Zeitraum wird der Kasse vom Arbeitgeber das Entgelt gemeldet, das während eines Erholungsurlaubs oder während einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zugrunde zu legen wäre (§ 21 TVöD).

Als sogenannte „soziale Komponente Elternzeit“ werden den Versicherten für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) - begrenzt auf 36 Kalendermonate - ruht, Versorgungspunkte auf der Basis eines fiktiven monatlichen Entgelts von 500 € gutgeschrieben. Voraussetzung ist jedoch, dass während dieser Zeit im gleichen Arbeitsverhältnis kein laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bezogen wird.

Warum wurden Zeiten, die bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen zurückgelegt wurden, teilweise im Versorgungskonto nicht berücksichtigt?

Zeiten, die bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen zurückgelegt wurden, können im Rahmen einer Überleitung bei der KVBW Zusatzversorgung berücksichtigt werden, wenn zwischen den betreffenden Zusatzversorgungseinrichtungen eine entsprechende Vereinbarung besteht und der Versicherte die Überleitung schriftlich beantragt.

Im Versorgungskonto sind diejenigen Zeiten und Anwartschaften aus Überleitungen berücksichtigt, die im bescheinigten Jahr (Vorjahr) durchgeführt wurden. Später durchgeführte Überleitungen sind aus bilanztechnischen Gründen erst in der nächsten Mitteilung über den Stand des Versorgungskontos enthalten. Hierdurch entstehen den Versicherten keine Nachteile.

Wer erhält eine Hochrechnung auf die individuelle, abschlagsfreie Regelaltersgrenze?

Die Hochrechnung erfolgt auf die individuelle, abschlagsfreie Regelaltersgrenze des Versicherten. In Anlehnung an die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) werden bei der Hochrechnung in der Regel alle Pflichtversicherten ab dem vollendeten 27. Lebensjahr berücksichtigt, wenn das bescheinigte Kalenderjahr (Vorjahr) vollständig mit Entgelt belegt war. Die Berechnung beruht auf dem Vorjahresentgelt. Sie unterstellt weiter eine durchgehende Versicherung mit gleich bleibendem Entgelt und kann daher lediglich als grober Anhaltspunkt für eine mögliche Entwicklung der Betriebsrente wegen Alters dienen. Falls sich die Entgelthöhe verringert oder nicht bis zur maßgebenden gesetzlichen Regelaltersgrenze gearbeitet wird, vermindert sich die Leistung entsprechend. Die hochgerechnete Rente ist wegen des zu erwartenden Anstiegs der Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Geldentwertung (Inflation) in ihrer Kaufkraft nicht mit dem heutigen Einkommen vergleichbar.

Grundlage für die Hochrechnung ist das gesamte Regelentgelt des Vorjahres (Versicherungsmerkmal 10 bzw. 15; im Versorgungskonto „Entgelt“). Bei Versicherten, deren Entgelt unter bestimmten Voraussetzungen eine festgelegte Obergrenze übersteigt, wurden auch die sich aus dem übersteigenden Entgelt (Versicherungsmerkmal 17; im Versorgungskonto „Zus. Umlage“) ergebenden Versorgungspunkte in die Hochrechnung einbezogen.

Wie wird die individuelle, abschlagsfreie Regelaltersgrenze ermittelt?

Die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutschen Rentenversicherung) gilt in der Zusatzversorgung sinngemäß.
In der folgenden Tabelle ist die Anhebung der Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Versicherten dargestellt:

Geburtsjahr des Versicherten Anhebung um Monate auf das Alter
Jahr  
auf das AlterMonat
1947 1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67 0

Versorgungskonto "ZVKPlusRente"

Wer erhält ein Versorgungskonto „ZVKPlusRente“?

Grundsätzlich alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Versorgungskontos freiwillig Versicherten, sofern die ZVKPlusRente bereits im Vorjahr bestanden hat.

Welche Daten sind enthalten?

Das Versorgungskonto „ZVKPlusRente“ enthält grundsätzlich

  • den Stand der Betriebsrente zum 31.12.2023,
  • die abgeführten Beiträge für das Jahr 2023 sowie Zulagen für Vorjahre, sofern diese im Jahr 2023 bei unserer Kasse gutgeschrieben wurden,
  • Korrekturen zum Stand des zuletzt versandten Versorgungskontos und
  • ergänzende Informationen zu Ihren Ansprüchen unter Berücksichtigung von Überschussbeteiligungen (vgl. § 155 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)).

Überschussbeteiligungen aus der Kapitaldeckung werden jährlich vom Verantwortlichen Aktuar unserer Kasse neu ermittelt. Eine Garantie oder ein Anspruch kann daher aufgrund von künftigen Zinsmarktentwicklung für Ihre Betriebsrentenanwartschaft nicht geltend gemacht werden.

Einzelheiten zur Überschussbeteiligung in den jeweiligen Tarifen finden Sie in den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Warum sind beantragte Zulagen im Versorgungskonto nicht oder nur teilweise berücksichtigt?

In diesem Versorgungskonto konnten Zulagen berücksichtigt werden, die bis zum 31.12. des Vorjahres bei unserer Kasse gutgeschrieben wurden. Zulagen, die im laufenden Jahr für Vorjahre - insbesondere für das letzte Jahr - gutgeschrieben werden, sind in der nächsten Mitteilung des Versorgungskontos enthalten.

Wie wird die Betriebsrente (Altersrente) berechnet?

Die monatliche Betriebsrente wegen Alters aus der ZVKPlusRente wird abhängig vom Tarif nach folgender Formel berechnet:

Tarif 2002: Betriebsrentenanwartschaft für Beiträge bis 30.09.2017

Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) x 75 % = garantierte monatliche Betriebsrente (Altersrente)

Tarif 2002: Betriebsrentenanwartschaft für Beiträge ab 01.10.2017

Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = garantierte monatliche Betriebsrente (Altersrente)

Tarif 2011:
Hinweis: Mit dem Versorgungskonto 2017 wurden erstmalig lediglich die garantierten Betriebsrentenanwartschaften ausgegeben.
Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = garantierte monatliche Betriebsrente (Altersrente)

Tarif 2017:
Versorgungspunkte x Messbetrag (4 €) = voraussichtliche und garantierte monatliche Betriebsrente (Altersrente)

Der Messbetrag von 4 € ist der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegte, versicherungsmathematisch ermittelte Wert eines Versorgungspunkts.

Wie erfolgt die Berechnung der Versorgungspunkte?

Wie erfolgt die Berechnung der Versorgungspunkte?

Die Versorgungspunkte werden in der ZVKPlusRente abhängig vom Tarif wie folgt berechnet:

Tarif 2002:
Beitrag (bis 30.09.2017) : 480 € x Altersfaktor (x Erhöhungsfaktor) = Versorgungspunkte

Tarif 2002:
Beitrag (bis 01.10.2018) : 1200 € x Altersfaktor (x Erhöhungsfaktor) = Versorgungspunkte

Tarif 2011:
Beitrag : 1.200 € x Altersfaktor (garantiert) = Versorgungspunkte

Tarif 2017:
Beitrag : 1.200 € x Altersfaktor (kalkulatorisch und garantiert) = Versorgungspunkte

Warum wird der gezahlte Betrag durch 480 € / 1.200 € geteilt?

Bei den 480 € / 1.200 € handelt es sich um die in unseren AVB vorgegebenen Regelbeiträge, durch die die Zahlungen für die ZVKPlusRente je nach Tarif zu teilen sind.

Welche Altersfaktoren gelten in der ZVKPlusRente?

Die Altersfaktoren sind abhängig vom jeweiligen Tarif:Tarif 2002:a) Die Altersfaktoren im Tarif 2002 für Beiträge bis 30.09.2017 entsprechen denen aus der ZVKRente (siehe "Was ist der Altersfaktor?").
b) Für Beiträge ab 01.10.2017 mit einer Verzinsung von 2,0 % gilt folgende Altersfaktorentabelle

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 2,18 34 1,62 51 1,24
18 2,14 35 1,59 52 1,22
19 2,10 36 1,57 53 1,20
20 2,06 37 1,54 54 1,18
21 2,02 38 1,52 55 1,16
22 1,98 39 1,49 56 1,15
23 1,95 40 1,47 57 1,13
24 1,92 41 1,44 58 1,11
25 1,88 42 1,42 59 1,10
26 1,85 43 1,40 60 1,08
27 1,82 44 1,38 61 1,07
28 1,79 45 1,36 62 1,05
29 1,76 46 1,34 63 1,03
30 1,73 47 1,31 ab 64 1,02
31 1,70 48 1,29    
32 1,67 49 1,27    
33 1,65 50 1,25    

Tarif 2011:
a) Altersfaktorentabelle mit einer Verzinsung von 2,75 % (kalkulatorischer Zinssatz):

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 3,36 34 2,21 51 1,48
18 3,27 35 2,16 52 1,44
19 3,19 36 2,11 53 1,41
20 3,10 37 2,06 54 1,38
21 3,03 38 2,01 55 1,34
22 2,95 39 1,96 56 1,31
23 2,88 40 1,92 57 1,28
24 2,81 41 1,87 58 1,25
25 2,75 42 1,83 59 1,22
26 2,68 43 1,78 60 1,19
27 2,62 44 1,74 61 1,16
28 2,55 45 1,70 62 1,13
29 2,49 46 1,66 63 1,10
30 2,43 47 1,62 64 1,08
31 2,37 48 1,59 ab 65 1,05
32 2,32 49 1,55    
33 2,26 50 1,51    

Tarif 2011:
b) Altersfaktorentabelle mit einer Verzinsung von 2,25 % (Mindestzins):

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 2,49 34 1,78 51 1,29
18 2,44 35 1,74 52 1,27
19 2,38 36 1,71 53 1,24
20 2,33 37 1,68 54 1,22
21 2,28 38 1,65 55 1,20
22 2,24 39 1,62 56 1,18
23 2,20 40 1,59 57 1,15
24 2,15 41 1,56 58 1,13
25 2,11 42 1,53 59 1,11
26 2,07 43 1,50 60 1,09
27 2,03 44 1,47 61 1,07
28 1,99 45 1,44 62 1,05
29 1,96 46 1,42 63 1,02
30 1,92 47 1,39 64 1,00
31 1,88 48 1,37 ab 65 0,98
32 1,85 49 1,34    
33 1,81 50 1,32    

Tarif 2017:
a) Altersfaktorentabelle mit einer Verzinsung von 1,25 % für Beiträge ab 1. Oktober 2017:

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 1,32 34 1,10 51 0,94
18 1,30 35 1,09 52 0,92
19 1,28 36 1,08 53 0,92
20 1,26 37 1,07 54 0,91
21 1,24 38 1,06 55 0,90
22 1,23 39 1,05 56 0,90
23 1,22 40 1,04 57 0,89
24 1,21 41 1,03 58 0,88
25 1,20 42 1,02 59 0,87
26 1,18 43 1,01 60 0,86
27 1,17 44 1,00 61 0,85
28 1,16 45 0,99 62 0,85
29 1,15 46 0,98 63 0,84
30 1,14 47 0,97 64 0,83
31 1,13 48 0,96 ab 65 0,82
32 1,12 49 0,96    
33 1,11 50 0,95    

Tarif 2017:
b) Altersfaktorentabelle mit einer Verzinsung zur Mindestleistung für Beiträge ab 1. Oktober 2017:

Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor
17 0,70 34 0,70 51 0,71
18 0,70 35 0,70 52 0,71
19 0,70 36 0,70 53 0,71
20 0,70 37 0,70 54 0,71
21 0,70 38 0,70 55 0,71
22 0,70 39 0,70 56 0,71
23 0,70 40 0,70 57 0,71
24 0,70 41 0,70 58 0,71
25 0,70 42 0,70 59 0,71
26 0,70 43 0,70 60 0,71
27 0,70 44 0,70 61 0,71
28 0,70 45 0,70 62 0,71
29 0,70 46 0,70 63 0,71
30 0,70 47 0,71 64 0,71
31 0,70 48 0,71 ab 65 0,71
32 0,70 49 0,71    
33 0,70 50 0,71    

Was ist unter dem Erhöhungsfaktor zu verstehen?

Die ZVKPlusRente umfasst neben der Altersversorgung auch Leistungen im Falle der Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung. Im Tarif 2002 besteht die Möglichkeit diese Leistungen auszuschließen. Wurde auf die Mitversicherung der Erwerbsminderung und / oder der Hinterbliebenenversorgung verzichtet, erhalten die Versicherten Zuschläge auf ihre Versorgungspunkte, die mithilfe des Erhöhungsfaktors berechnet werden.

Verfahrensfragen

Ist das Versorgungskonto verbindlich oder können die darin enthaltenen Werte nachträglich geändert werden?

Änderungen der Werte sind möglich, wenn z. B. der Arbeitgeber die zugrunde liegenden Daten berichtigt und / oder Rechtsänderungen eintreten.

Können die im Versorgungskonto mitgeteilten Werte (z. B. das gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt) beanstandet werden?

Versicherte haben die Möglichkeit, innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens schriftlich dem Arbeitgeber gegenüber zu beanstanden, dass dieser in der ZVKRente die Entgelte nicht oder nicht vollständig an die KVBW Zusatzversorgung gemeldet bzw. in der ZVKPlusRente die Beiträge nicht oder nicht vollständig an die KVBW Zusatzversorgung abgeführt hat. Nach Ablauf der Ausschlussfrist können keine Ansprüche auf Korrektur der Versorgungspunkte und der daraus resultierenden Rentenanwartschaften mehr geltend gemacht werden.

Wie kann überprüft werden, ob der Arbeitgeber die Entgelte in zutreffender Höhe gemeldet bzw. die Beiträge vollständig abgeführt hat?

Diese (Jahres-)Werte können im Regelfall der Gehaltsabrechnung vom Dezember entnommen werden.