Meldung eines Arbeitgeberzuschusses

Ehepaar sitzt am Tisch und schaut in die Ferne

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die zuletzt in unserer Mitgliederinfo ZR 66 vom 7. Dezember 2021 (Ziffer 2) aufgegriffene Meldung eines Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung erinnern.

Sofern Ihre Beschäftigten einen Teil Ihres Entgelts als Entgeltumwandlung in eine ZVKPlusRente einzahlen und Sie aufgrund tarifvertraglicher oder freiwilliger Arbeitsrechtsregelung einen Arbeitgeberzuschuss i. H. v. bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts leisten, melden Sie diese Zuschüsse bitte der KVBW Zusatzversorgung mit einem der neuen Versicherungsmerkmale (VM) 70 ff. Die aktuellen „Allgemeinen Richtlinien der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes für ein einheitliches Verfahren der automatisierten Datenübermittlung“ (DATÜV-ZVE) finden Sie unter Zusatzversorgung > Rechtsgrundlagen.

Bitte verwenden Sie für die Mitteilung an unsere Kasse unseren Vordruck „Meldung eines Arbeitgeberzuschusses zur ZVKPlusRente“ zur Meldung eines Arbeitgeberzuschusses im Rahmen von bestehenden Entgeltumwandlungsverträgen. Für neue Verträge finden Sie einen entsprechende Angabemöglichkeit im Antrag „Meldung zur ZVKPlusRente (Entgeltumwandlung)“.
 
Bei Fragen rund um dieses Thema steht Ihnen das Team der Freiwilligen Versicherung per E-Mail (zv40@kvbw.de) oder telefonisch 0721 5985-799 gerne zur Verfügung.

(Erstellt am 27. Juni 2022)