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Widersprüche bzw. Anträge auf amtsangemessene Alimentation
Meldung vom
09. Februar 2023
Mit der Anhebung der beamtenrechtlichen Bezüge durch das BVAnp-ÄG 2022, vgl. Information vom 21.11.2022, soll in Baden-Württemberg die amtsangemessene Alimentation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet sein.
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Geschäftsberichte 2021
Meldung vom
02. Februar 2023
Mit unseren zwei Geschäftsberichten informieren wir Sie über die Entwicklung des Geschäftsjahrs 2021 – sowohl für den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) als auch für die Zusatzversorgungskasse (KVBW Zusatzversorgung).
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Umsetzung der Ämteranhebungen beim KVBW aufgrund des BVAnp-ÄG 2022
Meldung vom
21. November 2022
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sieht unter anderem im Besoldungsbereich eine Anhebung der Eingangsämter des gehobenen technischen sowie nichttechnischen Dienstes um eine Besoldungsgruppe vor, sowie die Anhebung der derzeitigen Eingangsämter des ehemaligen einfachen Dienstes nach Besoldungsgruppe A 7, bzw. des mittleren Dienstes nach Besoldungsgruppe A 8.
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Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2022
Meldung vom
21. November 2022
Nach dem Gesetz werden die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger ab 01.12.2022 um 2,8 % erhöht. Zudem wird der kinderbezogene Familienzuschlag ab dem dritten Kind rückwirkend erhöht.
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Regelmäßige Versorgungsauskunft
Meldung vom
21. Januar 2022
Ende Januar 2022 erhalten Beamte auf Probe / Beamte auf Lebenszeit ihre regelmäßige Versorgungsauskunft. Diese Auskünfte werden alle 5 Jahre erstellt.
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