Automatisierter Datenaustausch mit der DRV und neue Vordrucke für Hinterbliebene

Ehepaar sitzt am Tisch und schaut in die Ferne

In der Mitgliederinfo ZR74 hatten wir darüber informiert, dass die automatisierte Datenübertragung von der gesetzlichen Rentenversicherung an die KVBW Zusatzversorgung für Alters- und Erwerbsminderungsrenten in den Regelbetrieb übergegangen ist. 

Die Vorbereitungen für die Datenübertragung der Hinterbliebenenrenten sind nun ebenfalls abgeschlossen. Somit erfolgt der automatisierte Datenaustausch ab sofort auch bei der Beantragung von Witwen-/Witwerrenten sowie Waisenrenten.

Die damit einhergehende Änderung jener Antragsvordrucke ist umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  1. Die Angabe der Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen ist ab sofort neben der Sozialversicherungsnummer der Hinterbliebenen als Identifikationsmerkmal für den Datenaustausch mit der DRV erforderlich.
  2. Ein Hinweis auf den elektronischen Datenaustausch wurde ergänzt. Hierdurch entfällt zukünftig die Notwendigkeit, Rentenbescheide der gesetzlichen Rentenversicherung einzusenden.
  3. Eine aktive Abfrage beim Arbeitgeber nach etwaig bekanntem Drittverschulden im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall.

Die überarbeiteten Vordrucke für Hinterbliebene finden Sie unter der Rubrik Zusatzversorgung > Downloads > Vordrucke > im Leistungsfall.