Widersprüche bzw. Anträge auf amtsangemessene Alimentation
Mit der Anhebung der beamtenrechtlichen Bezüge durch das BVAnp-ÄG 2022, vgl. Information vom 21.11.2022, soll in Baden-Württemberg die amtsangemessene Alimentation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet sein.
Falls aus noch anstehenden Musterklageverfahren hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation weitere gesetzliche Nachbesserungen folgen, so werden diese laut Zusicherung des Gesetzgebers antragsunabhängig umfassend auf alle Berechtigten übertragen. Ein entsprechender Antrag bzw. Widerspruch ist somit verzichtbar.
(Erstellt am 09. Februar 2023)