Wie Sie bei einem Krankheitsfall im Ausland abgesichert sind
Zieht es auch Sie in diesem Sommer in die Ferne? Wenn Ihr Urlaubsziel im Ausland liegt, sollten Sie nicht versäumen, Vorsorge für eventuelle Krankheitsfälle zu treffen. Auch wenn Studium, Praktikum oder ähnliche Anlässe ins Ausland führen, ist ein passender Krankenversicherungsschutz ganz wichtig.
Ein Unfall oder eine Erkrankung in einem fremden Land sind schon unangenehm genug. Damit Sie nicht zusätzlich mit finanziellen Folgen belastet werden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Absicherung in Krankheitsfällen im Ausland zu überprüfen. Selbstverständlich gilt das auch für berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder.
Auch bei Behandlungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht Ihnen grundsätzlich eine Beihilfe zu, jedoch sind die beihilferechtlichen Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten. Die wichtigsten Informationen hierzu können Sie in unserem Merkblatt "Aufwendungen im Ausland“ nachlesen.
Soweit von Leistungserbringern berechnete Aufwendungen mit Inlandskosten verglichen werden müssen, kann es zu Kürzungen der Beihilfe kommen. In einigen Ländern fallen die Rechnungen der Behandler deutlich höher aus als im Inland.
Aufwendungen für einen Krankenrücktransport, auch als Rettungsflug, zum (inländischen) Wohnort sind in keinem Fall beihilfefähig!
Unbedingt empfehlenswert ist daher der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Tarife an, auch als Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag. Spezielle Angebote gibt es auch bei Banken und Automobilclubs. Manche Kreditkartenverträge können ebenfalls die Leistung einer Auslandskrankenversicherung beinhalten.
Wenn Sie Beihilfe zu ausländischen Belegen beantragen, legen Sie bitte ggf. eine Übersetzung bei; diese kann auch von Ihnen selbst gefertigt sein. Haben Sie eine ergänzende Reisekrankenversicherung abgeschlossen, weisen Sie diese bitte durch einen entsprechenden Nachweis nach.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub und dass Sie gesund bleiben. Falls Sie Fragen zur Beihilfe haben, sind wir gerne für Sie da.