Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2019/2020/2021
Die Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg werden nach dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 vom 15.10.2019 ab 01.01.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.01.2020 um weitere 3,2 Prozent und zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent linear erhöht.
Die Besoldungstabellen ab 01.01.2019 können Sie hier aufrufen.
(Erstellt am 30. Oktober 2019)