Um Anspruch auf die volle/n Zulage/n zu haben, müssen Sie jährlich einen Beitrag in Höhe von 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts aus dem Vorjahr abzüglich der für Sie maßgebenden Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulage/n) in die ZVKPlusRente einzahlen. Dieser Beitrag muss mindestens so hoch sein wie der Sockelbetrag von jährlich 60 €.
Mit 4% Ihres sozialversicherungs- pflichtigen Vorjahresentgelts liegen Sie über dem maximal förderfähigen Beitrag von 2.100,00 €, der als Mindestbeitrag eingetragen wird.
Ggf. können Sie zusätzlich noch über eine Entgeltumwandlung von weiteren Ersparnissen profitieren
- lassen Sie sich Ihren persönlichen Vorteil von der ZVK berechnen!
Seit 2008 erhalten Riester-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, einmalig eine um 200,00 € erhöhte Grundzulage (Berufseinsteiger-Bonus). Bitte berücksichtigen Sie in diesem Falle zusätzlich die erhöhte Grundzulage bei der Berechnung Ihres Mindesteigenbeitrages, falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Angegebene Anzahl an geborenen Kindern vor 2008 (aus Schritt 2) multipliziert mit 185,00 € ergibt die abzüglichen Kinderzulage/n
Angegebene Anzahl an geborenen Kindern ab 2008 (aus Schritt 2) multipliziert mit 300,00 € ergibt die abzüglichen Kinderzulage/n
Ergebnis aus Punkt C geteilt durch 12 ergibt den monatlich Beitrag.