Entgeltumwandlung
So einfach funktioniert´s
Ihr Arbeitgeber überweist einen Teil Ihres Bruttogehalts als Beitrag zur ZVKPlusRente an die KVBW Zusatzversorgung. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber auf freiwilliger, gesetzlicher oder tariflicher Grundlage bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zur ZVKPlusRente weiterleitet - sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Ihr Vorteil: Der volle Betrag fließt in Ihre Rente - Sie selbst zahlen unterm Strich aber deutlich weniger.
Beispiel für 2024:
Aus rund 42 € Netto-Aufwand im Monat werden in diesem Beispiel knapp 96 € im Monat für die Vorsorge!
Kommt für Sie dieser Förderweg in Frage? Wir beraten Sie! Gerne lassen wir Ihnen ein persönliches Angebot (133 KB) zukommen.