Vordrucke Bundesbeihilfe
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten müssen die ausgefüllten Vordrucke ausgedruckt und unterschrieben per Post an den KVBW geschickt werden.
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Hinweis: Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Vordrucke nur, wenn Sie nach den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung beihilfeberechtigt sind. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, wurden bzw. werden Sie von Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber/ Dienstherrn hierüber informiert. Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und weiteren Schriftverkehr ausschließlich an unsere Anschrift in Karlsruhe.
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