Datenschutz-Folgenabschätzung
Der KVBW betreibt in den nachfolgend genannten Sozialen Medien eigene Präsenzen:
Gemäß den Bestimmungen der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Einsatz neuer Technologien, aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
Risikoidentifikation
Die eigenen Angebote lösen das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.
Die Nutzung Sozialer Medien durch solche Angebote hat jedoch weitreichende Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken und ähnlichem. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.
Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (nachfolgend LfDI) geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die Soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität des jeweiligen Sozialen Netzwerkes bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass der KVBW sich und anderen die Risiken Sozialer Netzwerke bewusstmacht. Auf diese Risiken, die generell mit der Nutzung Sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer insbesondere durch das Social Media-Nutzungskonzept hingewiesen.
Die Abschätzung der Folgen der Nutzung Sozialer Medien stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:
Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung Sozialer Medien einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung durch den KVBW. Auch wird durch die Beiträge des KVBW in den Angeboten selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.
Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem jeweiligen Account in Sozialen Medien oder anderen Accounts verarbeitet werden schon öffentlich zugänglich bzw. frei im Internet verfügbar.
Jedoch werden die Inhalte durch das Erscheinen auf dem jeweiligen Angebot des KVBW und die Wechselbeziehung einer breiteren/"spezifischeren" Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.
Auch dadurch, dass der KVBW sich innerhalb Sozialer Medien mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer des Accounts.
Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Logdaten durch den jeweiligen Plattformanbieter erhoben.
Risikoanalyse
Durch die Erweiterung des Nutzerkreises und die vermehrten Verknüpfungsmöglichkeiten steigt das Risiko, dass Daten vom Betreiber des sozialen Netzwerks für andere Zwecke verwendet oder heimlich Profile erstellt werden. Außerdem kann die Möglichkeit, dass Besucher Beiträge verfassen, zu negativen Folgen wie unangemessenen oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.
Zwar könnten diese Schäden, wenn sie direkt vom Plattformbetreiber ausgehen, erheblich sein, doch wird dieses Risiko durch das Angebot des KVBW nur minimal erhöht.
Zudem besteht keine Notwendigkeit, sich in einem der sozialen Netzwerke anzumelden, da die Inhalte auch auf anderen Kanälen verfügbar sind.
Risikobewertung
Insgesamt ist das durch die Angebote verursachte zusätzliche Risiko als gering bis überschaubar einzuschätzen. Der KVBW versucht dieses Risiko weiter zu minimieren, insbesondere durch die Aufklärung über die Datenschutzerklärung und der Bereitstellung eines Social Media-Nutzungskonzepts. Ein Großteil der Maßnahmen zur Risikominderung liegt jedoch beim Nutzer selbst: Es besteht keine Pflicht, in sozialen Netzwerken den echten Namen zu verwenden. Darüber hinaus kann der Nutzer durch verschiedene Einstellungen, wie das Löschen des Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies oder das Verweigern der Standortfreigabe bei Fotos, einen gewissen Schutz gewährleisten.Der KVBW überwacht die Inhalte kontinuierlich redaktionell und kann bei persönlichkeitsverletzenden Kommentaren eingreifen z.B. über die Sperrung des störenden Nutzenden. Zudem hat KVBW eine Netiquette formuliert, deren Einhaltung im Rahmen der Social-Media-Betreuung sichergestellt wird.
Ergebnis
Die Präsenz des KVBW in den genannten sozialen Medien ist unter Berücksichtigung der aufgeführten Risiken und festgelegten Maßnahmen angemessen.
Der KVBW verpflichtet sich außerdem, die zukünftige Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und die durchgeführte Bewertung bei Bedarf zu überprüfen und weiterzuentwickeln.