Arbeitgeber/Mitglieder
Damit wir pünktlich und zuverlässig alle Leistungen gewähren können bedarf es eines ständigen Informationsaustausches mit unseren Kunden. Bitte melden Sie uns deshalb die Ernennung, Versetzung, Entlassung und Zurruhesetzung Ihrer Beamten sowie sämtliche Änderungen im Werdegang. Bitte verwenden Sie hierzu unsere Vordrucke - Anmeldung (762 KB), Änderungsmeldung (825 KB) und Abmeldung.
Bei der Gewährung von Unfallfürsorge sind wir ebenfalls auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Leistungen können nur dann gewährt werden, wenn Sie den jeweiligen Unfall als Dienstunfall anerkannt haben. Nähere Informationen zum Thema Dienstunfallfürsorge finden Sie hier.
Leistungen müssen auch finanziert werden. Wie dies geschieht und was dabei zu beachten ist finden Sie unter der Rubrik Refinanzierung.
Beim Dienstherrenwechsel von Beamten müssen sich alle Arbeitgeber an der Versorgungslast beteiligen. Hierzu sind Abfindungszahlungen vorzunehmen, die der KVBW für Sie über die Allgemeine Umlage abwickelt.