Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) gewährt versorgungsberechtigten Beschäftigten des kommunalen und kirchlichen Dienstes in Baden-Württemberg beim Vorliegen eines Dienstunfalls Unfallfürsorgeleistungen. Leistungen können aber nur dann gewährt werden, wenn der jeweilige Unfall als Dienstunfall anerkannt wird. Die Anerkennung übernimmt der jeweilige Dienstherr in Abstimmung mit der KVBW Beamtenversorgung. Neben den Leistungen der Beamtenversorgungen können dann auch entstandene Behandlungskosten bei der KVBW Beihilfeabteilung eingereicht werden. Alles was Sie zu Ablauf und Anträgen rund um die Unfallfürsorge und den Dienstunfall wissen müssen, erklären wir Ihnen in unserem Erklärvideo "Was tun bei Dienstunfall?".