Glossar Zusatzversorgung
Hinterbliebenenversorgung
Hinterbliebenenversorgung_noshow
Bei Tod einer/s Rentenberechtigten haben bezugsberechtigte Witwen/Witwer sowie eingetragene Lebenspartner/-innen und Waisen grundsätzlich Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der ZVKRente oder ZVKPlusRente. Die Rente ist schriftlich zu beantragen.